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Compliance-politik für straffälle und bestechung

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ZAYER wie auch die Organisation ihrer Unternehmen und insbesondere ihr Verwaltungsorgan und dessen oberste Leitung sind vollständig dazu verpflichtet, eine wahre ethische Unternehmenskultur zu fördern. Sie bestätigen ihren Kompromiss wie auch die Anforderung für alle Mitglieder ihrer Organisation, die gültige Gesetzmäßigkeit so weitreichend wie möglich und insbesondere auf strafrechtlicher Ebene einzuhalten und zu respektieren. Das gilt auch für die Vorgaben in ihrem körperschaftlichen Compliance-Programm. Das wird gleichermaßen auf alle Personen, die an der unternehmerischen Aktivität der Gruppe beteiligt sind, ausgedehnt und von ihnen verlangt, um das Begehen evtl. krimineller Handlungen zu vermeiden.

Um das zu erreichen, wurden in der gesamten Organisation technische, organisatorische, personelle wie auch Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle eingeführt. Die Gruppe ist dazu verpflichtet, diese Maßnahmen ständig zu verbessern. Es wurde auch eine angemessene Sanktionsregelung bei Verletzung der Compliance-Politik für Straffälle und Bestechung eingeführt.

Diese vom Verwaltungsrat und von der obersten Leitung verabschiedete und geförderte Compliance-Politik für Straffälle und Bestechung ist im Compliance-Handbuch für Straffälle enthalten und umfasst konkret:

  • Unterstützung aller Mitarbeitenden, damit sie ständig die Integrität und den guten Ruf von ZAYER anhand der strengen Einhaltung der Gesetze, der Vorgaben im spanischen Strafgesetzbuch und im Compliance-Programm der Vorschriften bewahren, indem jederzeit das Begehen dieser kriminellen Handlungen verboten wird.
  • Identifizierung der Tätigkeiten, in deren Rahmen kriminelle Taten laut Vorgaben im Art. 31 b des Strafgesetzbuchs begangen werden können, ausdrückliches Verbot des Begehens und Einsatz der notwendigen Mittel für deren Vorbeugung.
  • Minimierung der Aussetzung der Organisation dieser Straftaten und der Bestechung, indem geeignete Protokolle und Kontrollmechanismen für ein wirksames Risikomanagement festgelegt werden.
  • Festlegung und Verbreitung einer ethischen Unternehmenskultur auf allen Ebenen der Organisation, indem ein geeigneter Rahmen für die Definition, Revision und das Erreichen der Ziele zur Verbeugung der Straftaten zur Verfügung gestellt wird.
  • Verpflichtung alle Fachkräfte von ZAYER und der restlichen interessierten Parteien zur Einhaltung der Vorgaben im körperschaftlichen Programm und in dieser Compliance-Politik für Straffälle und Bestechung, wie auch Verpflichtung, gutgläubig über die Kenntnis von Vorfällen oder Verhalten zu informieren, die fundiert den Verdacht erregen, Straftaten oder Risiken einer Straftat zu sein, wie auch Verpflichtung zur sofortigen Bearbeitung der Hinweise, die sie vom internen Compliance-Organ (Ausschuss für Rechtssicherheit) sowie bei der Ausübung ihrer Funktionen erhalten können.
  • ZAYER hat geeignete Kommunikationskanäle vorgesehen, indem die Geheimhaltung wie auch die Nichtanwendung von Repressalien gegen die Anzeigeerstatter garantiert werden. Der Zugriff auf Daten und Anschriften dieser Kanäle steht auf den Webseiten der Gruppenunternehmen und in den weiteren Kommunikationsmedien dieser Unternehmen.
  • Einrichtung eines internen Kontrollorgans der körperschaftlichen Compliance, das mit eigenständigen Gewalten für Initiativen und Kontrollen ausgestattet und bei der Ausübung seiner Funktionen unabhängig ist.
  • Prüfung und Auswertung des Einhaltungsgrads der strafrechtlichen Vorschriften und Anwendung von Entscheidungen über die erhaltenen Ergebnisse, indem das körperschaftliche Compliance-Programm schrittweise aktualisiert und verbessert und an die Änderungen der externen und internen Faktoren, die auf die Tätigkeiten der Organisation Auswirkungen haben, angepasst wird.
  • Anwendung der entsprechenden Sanktionsmaßnahmen, die sich aus der Verletzung einer der im körperschaftlichen Compliance-Programm enthaltenen Verpflichtungen und Anforderungen ableiten oder den Werten der Organisation und der Compliance-Politik für Straffälle und Bestechung widersprechen.
  • Der Verwaltungsrat gibt diese Compliance-Politik für Straffälle und Bestechung allen interessierten Parteien bekannt und vertraut darauf, dass die gesamte Organisation die Bedeutung dieses Dokuments versteht und es in ihren Tagesablauf und Arbeitsweise integriert.

Unterz.: Der Vorsitzende des Verwaltungsrats.

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Ich habe die Politik der Privatsphäre gelesen und gebe mein Einverständnis. Die Zustimmung ist erforderlich für die Durchführung der geforderten Dienstleistung

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  • Anschrift: Polígono Industrial de BETOÑO Portal de Bergara, 7, 01013 VITORIA-GASTEIZ (Spain)
  • Steuernr.: A-01002955
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  • E-Mail lopd@zayer.es

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